Amtliche Mitteilungen der Stadt Rothenburg ob der Tauber
Straßenschilder und Hausnummerierung Ebenso sollten Hinweise auf Rückgebäude und nicht an der Straße stehende Gebäude der Auffindbarkeit wegen angebracht werden. Kostbare Zeit kann verloren gehen, wenn z.B. der ärztliche Notfalldienst wegen verdeckter Straßennamenschil-der oder fehlender Hausnummern die gesuchte Adresse nicht sofort finden kann.
Die von der Stadt Rothenburg ob der Tauber aufgestellten Straßennamenschilder sind an vielen Stellen durch dicht- oder hochgewachsene Büsche oder Bäume verdeckt. Die Grund-stücksbesitzer bzw. Pächter werden hiermit gebeten, sichtbehindernde Anpflanzungen um-gehend zu beseitigen.
Bei dieser Gelegenheit wird noch auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer hinge-wiesen, ihr Grundstück mit der von der Stadt Rothenburg ob der Tauber festgesetzten Hausnummer zu versehen (§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch). Dabei ist folgendes zu beachten:
Innerhalb der Altstadt (Stadtmauerring) sind die Hausnummern mit Farbe an der Hauswand in der Nähe der Haustüre anzubringen. In Stein eingehauene Hausnummern werden zuge-lassen, wenn ihre Ausführung mit dem Charakter des Hauses in Einklang steht.
Größe und Farbgestaltung der Hausnummerierung sind mit dem Stadtbauamt abzustimmen.
Metall-, Emaille-, beleuchtete oder unbeleuchtete Glas- oder Kunststoffschilder sind innerhalb der Altstadt unzulässig.
Außerhalb der Altstadt sind neben den vorgenannten Möglichkeiten auch Metall- und Kunststoffnummern zulässig.
Das Stadtbauamt gibt jederzeit Auskunft bei Fragen über Form und Farbe der Hausnummern.