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Modul 1 - Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

 

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und vorläufige Erschließungsgebiete festgelegt, in denen Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und die vorläufigen Erschließungsgebiete sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

 

Plan der Ist-Analyse>>>

 

 

Modul 2 - Markterkundung


Die Stadt Rothenburg ob der Tauber führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

 

Markterkundungsverfahren - Bekanntmachung>>>
 
 
 
       

Modul 3 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Die Stadt Rothenburg o.d. Tauber veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:



Ergebnis Markterkundung>>>

 

 

 

Modul 4 - Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

 

Die Stadt Rothenburg o.d. Tauber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.


Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung.

 

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren>>>

Karte der Erschließungsgebiete>>>

Muster Breitbandausbauvertrag>>>

 

Die Frist zur Angebotsabgabe wurde bis zum 07.09.2015 12.00 Uhr verlängert.

 

 

 

Modul 5 - Auswahlverfahren - Ergebnis

Auswahlentscheidung Breitbandausbau

Für den geplanten Breitbandausbau in Rothenburg o.d.T. haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beteiligt.

Von einem Unternehmen wurde form- und fristgerecht ein entsprechendes Gesamtangebot abgegeben.

Auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 26. November 2015 beabsichtigt die Stadt Rothenburg o.d.T. einen Kooperationsvertrag mit der Fa. NetCom BW GmbH Ellwangen abzuschließen.
Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken)


Bekanntmachung des vorläufigen Auswahlergebnisses>>>

Karte mit den endgültigen Erschließungsgebieten>>>

 

 

 

Modul 6: Übergabe des Zuwendungsbescheids

Die Stadt Rothenburg o.d.Tauber hat den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.
Dieser wurde in einem feierlichen Rahmen am 06.06.2016 von Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht.

Bild von der Übergabe des Bescheids>>>

 

 

Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Stadt Rothenburg o.d.Tauber bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Die Stadt Rothenburg o.d.Tauber bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen der Stadt und der Fa. NetCom BW GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).Auf das nachfolgende pdf-Dokument wird im Übrigen verwiesen.

 

Download:  Stellungnahme der Stadt>>>


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