Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Durch den Bebauungsplan wird der Bürger am unmittelbarsten von der Stadtplanung berührt.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
Aufgrund seiner Rechtsverbindlichkeit ist das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen strikt geregelt. Das Verfahren setzt sich in der Regel aus drei wesentlichen Schritten zusammen:
Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl die Interessen des einzelnen Bürgers als auch die Belange der Gesamtheit der Bevölkerung in diesem rechtsverbindlichen Instrument Berücksichtigung finden.
Die Stadt Rothenburg hat folgende rechtskräftige Bebauungspläne, die hier einsgesehen werden können.
rechtskräftige Bebauungspläne>>>
Im Aufstellungsverfahren befinden sich folgende Bebauungspläne
Bebauungspläne in Aufstellung>>>>
Die Stadt Rothenburg hat einen Flächennutzungsplan, der hier eingesehen werden kann.