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Familienförderung der Stadt Rothenburg zum Kauf eines Grundstückes

Seit 01.01.2008 erhalten Familien, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinstehende beim Kauf eines Baugrundstückes von der Stadt für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen einmaligen Zuschuss von 2.000,00 Euro.

Wohnraumförderung des Freistaates Bayern

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten.

 

Auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bauen und Wohnen>>>  erhalten Sie Informationen über Förderungen und Ansprechpartner.

Denkmalpflegerische Förderung

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber gewährt den Trägern von denkmalpflegerischen Maßnahmen Zuschüsse nach festgelegten Richtlinien (ausgenommen die Maßnahmen, für die der Staat als Baulastträger die volle Finanzierung zu übernehmen hat).

Die Richtlinien und die Höhe der Förderbeträge können Sie in den hier>>> ersehen.

 

Denkmalzuschüsse:

Informationen über Zuschüsse und Steuererleichterungen für das Bauen /Sanieren von Denkmälern erhalten Sie auf der Homepage des Verein Alt Rothenburg>>>

 

 


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