Der Freistaat Bayern fördert zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.
Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien – besonders nach der Corona-Pandemie – zu setzen, braucht es auch weiterhin den Einsatz und innovativer Ideen örtlicher Akteure. Mit der Unterstützung von wegweisen, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen
Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, die sich positiv auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion auswirken, gefördert werden
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter eine der zuvor aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen unter 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie sonstige Leistungen durch Dritte.
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100 000 Euro pro Projektjahr. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzt, das heißt mindestens zwei Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden. Weiterhin muss das Projekt im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken liegen.
Zuwendungen können grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Staatsministerium) Kontakt aufzunehmen.
Nach positiver Ersteinschätzung kann mit Unterstützung der zuständigen Regierung ein Förderantrag ausgearbeitet und dort eingereicht werden.
Der Antrag ist mindestens in zweifacher Ausfertigung schriftlich bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen.
Die staatliche Projektförderung wird mithilfe eines Zuwendungsbescheides durch die Regierungen bewilligt. Die Regierung ist auch für die weitere Projektbegleitung zuständig.
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (15.05.2022 – 14.05.2026) gestellt werden.
Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn einzureichen.
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