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Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage

Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt. Dieser kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

Beschreibung

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.

  • Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.) und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
  • Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen. 

Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.

Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz

Kosten

je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR

Formulare

Online Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach

Dollmannstr. 56
91522 Ansbach

Postanschrift:

Dollmannstr. 56
91522 Ansbach

E-Mail: poststelle@adbv-an.bayern.de
Website: http://www.adbv-ansbach.de

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Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/1 - Hochbau Technik und Stadtplanung

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

E-Mail: stadtbauamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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