Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen.
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden.
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.
Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.
Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:
Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.
Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung elektronisch einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.
Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.
Das Amt prüft den Förderantrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Für die Auszahlung der Fördermittel ist ein Zahlungsantrag zu stellen.
Dem Zahlungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen:
Die Vorhaben dürfen vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Achtung: Bereits die Bestellung der Streuobstbäume bei der Baumschule zählt als Beginn der Maßnahme.