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Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayernbund im Rahmen der institutionellen Förderung.
Beschreibung
Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch
- die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
- die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
- die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bayernbund e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Fristen
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Haushalts- und Wirtschaftsplan
- Stellenplan
- Beschreibung der Organisation
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Kosten
keine
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Staatskanzlei (siehe
BayernPortal)