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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz Medizin studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken dagegen die Regierung von Unterfranken.
Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.
Hinweise
Bei einer lediglich vorübergehenden und gelegentlichen ärztlichen Tätigkeit (Dienstleistung) ist eine Approbation oder Erlaubnis nicht erforderlich. Für die Erbringung von Dienstleistungen genügt vielmehr eine Meldung bei der zuständigen Behörde unter Vorlage bestimmter Unterlagen (siehe unter "Verwandte Themen").
Fristen
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
- gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
- lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
- ärztliches Attest (im Original)
- Nachweis der Straffreiheit
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
- bei Ausbildung im Ausland: ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
- bei Ausbildung im Ausland: Fachsprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
Kosten
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe
BayernPortal)