Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in Deutschland als Zahnarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Wenn Sie in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben Zahnmedizin studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken dagegen die Regierung von Unterfranken. Diese erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken zahnärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
  • ärztliches Attest (im Original)
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Nachweis der Straffreiheit
  • Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
  • bei Ausbildung im Ausland: ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
  • bei Ausbildung im Ausland: Fachsprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift:

Postfach
97064 Würzburg

E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Website: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation