Zurück zu den Leistungen
Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung
Die Verwendung des großen und kleinen bayerischen Staatswappens für nichtamtliche Zwecke muss genehmigt werden.
Beschreibung
Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)