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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/4 - Standesamt
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Tel.: 09861
404 -
240
Fax.: 09861
404 -
249
E-Mail:
standesamt@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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