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Fachschule; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Beschreibung

Die Prüfung kann an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen, an den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft und für Waldwirtschaft sowie an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien abgelegt werden. Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, die schriftliche und mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife und fachgebundenen Fachhochschulreife sowie zur Prüfungsvorbereitung finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").

Fristen

Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Schule, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Verwandte Lebenslagen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

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