Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern zur Genehmigung vor.
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.
Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen § 12 Abs. 4 FOBOSO
Schulordnung für Fachakademien
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 FakO
Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife § 9 Abs. 4 ErgPOFHR
Berufsfachschulordnung
§ 35 Abs. 8 BFSO
Die Links könnte man von der Webseite des MB kopieren: https://www.bfbn.de/lehrer-schule/ersatzfremdsprache/
Die Termine für die Vorlage der Neuanträge werden auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").