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Gentechnikwegweiser; Informationen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat für Personen, die gentechnische Arbeiten planen, einen Wegweiser ins Internet gestellt.
Beschreibung
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
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