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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen

Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.

Beschreibung

Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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