Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Mit der Förderung sollen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in ganz Bayern geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.
Gefördert werden Investitionsvorhaben (Erwerb, Errichtung, Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierungsmaßnahmen).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus.
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
Eine Förderung ist möglich, wenn:
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
An die Regierung von Schwaben können Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) auch online im Rahmen eines Pilotprojekts gestellt werden, wenn der Investitionsort der Maßnahme im Regierungsbezirk Schwaben liegt und Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind.
Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie).
Vor der Online-Antragstellung soll ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Schwaben geführt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.