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Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet I/3 - Telefonzentrale, Poststelle, Bote, Fundamt
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
150
Fax.: 09861
404 -
109
E-Mail:
stadt@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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