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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayer. Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden.Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beschreibung

Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
  • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
    • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
    • Zeichen 237 (Radweg),
    • Zeichen 239 (Gehweg),
    • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
    • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
    • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
    • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
    • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

Regionale Ergänzung

Die Stadt Rothenburg ob der Tauber überwacht nur den ruhenden Verkehr.

( Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber )

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/2 - Straßenverkehrsamt und Verkehrsüberwachung

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

Tel.: 09861 404 - 220
Fax.: 09861 404 - 209
E-Mail: strassenverkehrsamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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