BewohnerParkausweis
Diesen können nur Fahrzeughalter, die ihren Hauptwohnsitz in der Altstadt haben, beantragen und erwerben.
- Der Ausweis wird kennzeichenbezogen ausgestellt.
- Die Altstadt wird wie bisher in zwei Parkzonen (Zone A und Zone B) aufgeteilt. Der Parkausweis wird nur für eine Zone ausgestellt (Lediglich für Bewohner im Grenzbereich sind beide Zonen verfügbar).
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
- Der BewohnerParkausweise berechtigt in der jeweiligen Zone zum kostenfreien Parken auf den ausgewiesenen BewohnerParkplätzen.
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Gebühren BewohnerParkausweis