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BewohnerParkausweis

Diesen können nur Fahrzeughalter, die ihren Hauptwohnsitz in der Altstadt haben, beantragen und erwerben.

  • Der Ausweis wird kennzeichenbezogen ausgestellt.
  • Die Altstadt wird wie bisher in zwei Parkzonen (Zone A und Zone B) aufgeteilt. Der Parkausweis wird nur für eine Zone ausgestellt (Lediglich für Bewohner im Grenzbereich sind beide Zonen verfügbar).
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
  • Der BewohnerParkausweise berechtigt in der jeweiligen Zone zum kostenfreien Parken auf den ausgewiesenen BewohnerParkplätzen.
  • Gebühren BewohnerParkausweis

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