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Beschlüsse des Kreistages; Vollzug

Die Landrätin/der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen. Sie/Er vollzieht die gefassten Beschlüsse.

Beschreibung

Die Landrätin/Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Sie/Er bedient sich beim Verwaltungsvollzug des Personals und der Einrichtungen des Landratsamtes. Ist sie/er persönlich beteiligt, handelt ihr/sein Stellvertreter.

Hält die Landrätin/der Landrat Beschlüsse des Kreistages oder der Ausschüsse für rechtswidrig, so hat sie/er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen, und - soweit erforderlich - die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.

Ohne Vollzug durch die Landrätin/den Landrat oder die/den von ihr/ihm Beauftragte/n und Ermächtigte/n kann ein Beschluss in der Regel keine Außenwirkung entfalten.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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