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Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Regionale Ergänzung
Die Stadt Rothenburg gewährt keine Zinszuschüsse und Wohnungsbaudarlehen.
Die Stadt gewährt jedoch einen Zuschuss beim Erwerb eines städtischen Grundstückes für Familien.
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Redaktionell verantwortlich:
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
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Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
330
Fax.: 09861
404 -
309
E-Mail:
kaemmerei@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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BayernPortal
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe
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