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Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

Beschreibung

Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

Regionale Ergänzung

Die Stadt Rothenburg gewährt keine Zinszuschüsse und Wohnungsbaudarlehen. Die Stadt gewährt jedoch einen Zuschuss beim Erwerb eines städtischen Grundstückes für Familien.

( Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber )

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 404 - 330
Fax.: 09861 404 - 309
E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
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