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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe
BayernPortal)