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Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
Kosten
Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/2 - Hochbau Verwaltung und Bauordnung
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Tel.: 09861
404 -
402
Fax.: 09861
404 -
409
E-Mail:
stadtbauamt@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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Redaktionell verantwortlich
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