Zurück zu den Leistungen
Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Büro des OB/Vorzimmer
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
100
Fax.: 09861
404 -
109
E-Mail:
ob-vorzimmer@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
Diese Dienststelle beim
BayernPortal
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)