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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Beschreibung

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Büro des OB/Vorzimmer

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 404 - 100
Fax.: 09861 404 - 109
E-Mail: ob-vorzimmer@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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Redaktionell verantwortlich

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