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Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk

Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.

Beschreibung

Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

  • fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Hilfe in Verfahrensfragen
  • Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
  • Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen

Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 22 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Bezirk Mittelfranken

Danziger Str. 5
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 617
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de
Website: https://www.bezirk-mittelfranken.de

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