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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Beschreibung

Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie erhalten dann als Ersatzführerschein einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Führerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Voraussetzungen

Sofern Ihr Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden ist, haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Versicherung an Eides Statt

Kosten

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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