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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
Beschreibung
Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
- Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Bearbeitungsdauer
Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Kosten
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
Zuständige Dienststelle
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe
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