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Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Beschreibung

Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
    • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
    • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure

Bearbeitungsdauer

Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Kosten

Kapitalgesellschaften: 600 Euro

Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Postanschrift:

Schloßschmidstraße 3
80639 München

E-Mail: info@bayika.de
Website: http://www.bayika.de

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