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Steuerberater; Beantragung der Bestellung
Die Bestellung zum Steuerberater ist Voraussetzung, dass Sie unbeschränkt geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen in deutschem Steuerrecht in Deutschland erbringen dürfen.
Beschreibung
Nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung können sie sich als Steuerberater(in) bestellen lassen.
Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Die örtliche Zuständigkeit der Steuerberaterkammern richtet sich nach Ihrer beabsichtigten beruflichen Niederlassung.
Bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist die Steuerberaterkammer zuständig, die Sie von der Steuerberaterprüfung befreit hat oder in deren Kammerbezirk Sie die Steuerberaterprüfung abgelegt haben.
Voraussetzungen
Um als Steuerberater bestellt werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein.
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (siehe unter "Verwandte Themen").
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung über die Pflichten als Steuerberater
- Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder über die Befreiung von dieser Prüfung
- Versicherungsbestätigung
- Aktuelles Führungszeugnis der Belegart O
- Passbild
- Als Syndikus-Steuerberater: Arbeitgeberbescheinigung und Kopie des Anstellungsvertrags
- Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:
Kosten
Bearbeitungsgebühr:
- Steuerberaterkammer München: 210,00 Euro
- Steuerberaterkammer Nürnberg: 200,00 Euro
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe
BayernPortal)