Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Drittstaat dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen