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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Beschreibung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

Fristen

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Drittstaat dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

Kosten

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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