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Gastgeberverzeichnis; Bereitstellung durch den Landkreis
Landkreise können ein Verzeichnis eingetragener Gastgeber mit Unterkünften und deren Ausstattungsmerkmalen veröffentlichen.
Beschreibung
Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe
BayernPortal)
Schrift
