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Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Beschreibung
Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
- Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
- Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe
BayernPortal)
Schrift
