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Agrarförderungsprogramme; Beantragung einer Förderung
Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.
Beschreibung
Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.
Fristen
Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.
Kosten
keine
Online Verfahren
- Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 105.000 Landwirten verschiedene Agrarförderungsprogramme wie die Betriebsprämie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder die jährlichen Auszahlungen nach dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm - Teil A beantragt.
Elektronische Mehrfachantragstellung - Serviceportal iBALIS
Rechtsgrundlagen
Zuständige Dienststelle
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe
BayernPortal)
Schrift
