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Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern; Beantragung der Zulassung

Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen zugelassen werden.

Beschreibung

Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:

  • für Ultraleichtluftfahrzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
  • für Hängegleiter, Gleitsegel: Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)
  • für Sprungfallschirme: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Fallschirmsport Verband e.V. (DFV)
  • für Gleitflugzeuge: Deutscher Aero Club e.V. (DAeC); Deutscher Hängegleiterverband e.V. (DHV)

 

Voraussetzungen

Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:

  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist,
  • bei juristischen Personen und Personengesellschaften außerdem Name und Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.

Verfahrensablauf

    Der Antrag ist beim zustädigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.

    • Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung;
    • Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit;
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Fluglehrer unter Angabe iherer Qualifikationen;
    • Name und Anschrift des Flugplatzes;
    • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, unter Angaben von Luftfahrzeugklasse/-art und ggfs. -muster, Eintragung im Luftfahrzeugregister, Halter, Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses;
    • Art der Ausbildung, die in der Einrichtung durchgeführt werden soll (theoretische Ausbildung, Flugausbildung, Berechtigungen);
    • Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden;
    • Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung;
    • Erklärung über die Richtigkeit der getätigten Angaben und über die Durchführung der Ausbildung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
    • Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen

    Kosten

    Informationen über die anfallenden Kosten für die Registrierung der Ausbildungseinrichtung sind bei dem zuständigen Verband einzuholen.

    Formulare

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Links

    Zuständige Dienststelle

    Deutscher Aero Club e.V.

    Hermann-Blenk-Str. 28
    38108 Braunschweig

    Postanschrift:

    Hermann-Blenk-Str. 28
    38108 Braunschweig

    E-Mail: info@daec.de
    Website: http://www.daec.de

    Diese Dienststelle beim BayernPortal

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.

    Mühlweg 9
    71577 Großerlach-Morbach

    Postanschrift:

    Mühlweg 9
    71577 Großerlach-Morbach

    E-Mail: info@dulv.de
    Website: https://www.dulv.de

    Diese Dienststelle beim BayernPortal

    Deutscher Hängegleiterverband e.V.

    Miesbacher Str. 2
    83703 Gmund a.Tegernsee

    Postanschrift:

    Postfach 88
    83701 Gmund a.Tegernsee

    E-Mail: dhv@dhv.de
    Website: http://www.dhv.de

    Diese Dienststelle beim BayernPortal

    Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.

    Comotorstraße 5
    66802 Überherrn

    Postanschrift:

    Comotorstraße 5
    66802 Überherrn

    E-Mail: info@dfv.aero
    Website: https://www.dfv.aero

    Diese Dienststelle beim BayernPortal

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