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Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Formulare
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
310
Fax.: 09861
404 -
309
E-Mail:
kaemmerei@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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