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Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Beschreibung
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/3 - Gewerbeamt
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Tel.: 09861
404 -
231
Fax.: 09861
404 -
239
E-Mail:
gewerbeamt@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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