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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist deren vorwiegend benutzte Wohnung. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Zu den Lebensbeziehungen gehören Beziehungen zu Eltern, Partnern, Freunden, Bindungen an einen Beruf, an Vereine, Kirchengemeinden oder Parteien, etc.

Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Einwohners ist die überwiegend von der Familie gemeinsam genutzte Wohnung. Wenn Sie neben der Familienwohnung eine weitere Wohnung haben, ist diese die Nebenwohnung. Die zeitliche Dauer des Aufenthalts bleibt bei Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern unberücksichtigt.

Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

 

Voraussetzungen

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
  • ggf. Fahrtenbuch
  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/1 - Einwohnermeldeamt

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

Tel.: 09861 404 - 210
Fax.: 09861 404 - 209
E-Mail: einwohnermeldeamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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