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Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.
Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.
Hinweise
Eine Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke muss bei den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken beantragt werden (siehe unter "Verwandte Themen").
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apotheke
- Urkunden
- Ärztliches Zeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Amtliches Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit
- Eidesstattliche Versicherung
- Erklärung über das Betreiben anderer Apotheken
- Lebenslauf
- Pläne
- Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe
BayernPortal)