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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Zuständige Dienststelle

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Postanschrift:


90331 Nürnberg

E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Website: https://www.ihk-nuernberg.de

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Handwerkskammer für Mittelfranken

Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg

Postanschrift:

Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg

E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Website: http://www.hwk-mittelfranken.de

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Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/3 - Gewerbeamt

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

E-Mail: gewerbeamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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