Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung

Unter stofflichem Verbraucherschutz bzw. Marktüberwachung wird primär die Überwachung des Inverkehrbringens von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen bei Herstellern, Einführern und Verwendern sowie im Groß- und Einzelhandel verstanden.

Beschreibung

Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Gemischen, die in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft Verwendung finden, erfordert zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend weitreichende gesetzliche Regelungen.

Während die Kreisverwaltungsbehörden die allgemeinen Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Überwachung des lnverkehrbringens von chemischen Produkten insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote zuständig. Auch die Einhaltung von Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien wird überprüft. 

Das Schritthalten mit der Technik, der steigenden Produktvielfalt und dem Handelsvolumen erfordert eine kontinuierliche Fortentwicklung der behördlichen Überwachungsstrategien und Methoden. Von daher findet Marktüberwachung nicht nur vor Ort, sondern auch seit vielen Jahren im Internethandel statt.

Verfahrensablauf

Jedes Gewerbeaufsichtsamt übernimmt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

  • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken: ist bayernweit zuständig für den Vollzug der REACH-Verordnung (ausgenommen Zulassung) und die CLP-Verordnung
  • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken:
    • ist bayernweit zuständig für den Vollzug der Biozid-VO und der Zulassungen gemäß der REACH-VO
    • ist in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Mittel-, Ober- und Unterfranken zuständig für die F-Gase-VO, die Ozon-VO und die Abgabebestimmungen nach der ChemVerbotsV
  • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern:
    • ist bayernweit zuständig für den Vollzug der POP-VO, der PIC-VO, der RoHS-Richtlinie, der Decopaint-Richtlinie, die Anzeigeentgegennahme sowie Erlaubnis- und Sachkundeerteilung nach der ChemVerbotsV
    • ist in den Regierungsbezirken Schwaben, Oberbayern und Niederbayern zuständig für die F-Gase-VO, die Ozon-VO und die Abgabebestimmungen nach der ChemVerbotsV

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift:

Postfach
84023 Landshut

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Website: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift:

Postfach
97064 Würzburg

E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Website: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift:

Postfach 110165
95420 Bayreuth

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Website: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation