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Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.

Beschreibung

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg

Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg

Postanschrift:

Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg

E-Mail: poststelle@gensta-n.bayern.de
Website: http://www.justiz.bayern.de/sta/staolg/n/

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