Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen.
Wer in Deutschland als Psychotherapeut/in arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Wenn Sie eine Psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen, ist die Regierung von Oberbayern bayernweit zuständig.
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Psychotherapeut/in sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.
Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.
Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstands zu überprüfen ist, sind für die Approbation 280 bis 500 EUR zu bezahlen.
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