Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Psychotherapeut/in; Beantragung einer Approbation

Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.

Beschreibung

Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität erworben und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.

Die Approbation erteilt in Bayern die Regierung von Oberbayern, wenn Sie die psychotherapeutische Ausbildung an einer Universität in Bayern abgeschlossen haben.

 

 

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
  • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
  • ärztliches Attest (im Original)
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
  • bei Ausbildung im Ausland: ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
  • bei Ausbildung im Ausland: Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse (in beglaubigter Kopie)

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland oder 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu bezahlen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift:


80534 München

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Website: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation