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Statistiken; Führung durch die Gemeinde
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.
Beschreibung
Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.
Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
330
Fax.: 09861
404 -
309
E-Mail:
kaemmerei@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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