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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 404 - 310
Fax.: 09861 404 - 309
E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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