Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Heimatpflege; Bestellung eines Ortsheimatpflegers

Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der Kommunen. Diese bestellen Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger für ihren Ort.

Beschreibung

Das Amt des Ortsheimatpflegers bzw. der Ortsheimatpflegerin ist meist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger und Ortsheimatpflegerinnen existieren in vielen Städten und Gemeinden, sie werden von der Stadt oder Gemeinde bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit. Eine Wiederbestellung ist möglich.

Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist es Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen Dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und Neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten.

Die folgenden Bereiche gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger:

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege,
  • Bauwesen,
  • Pflege von Bräuchen, Dialekten und Trachten,
  • Pflege von Volksmusik und Volkstanz,
  • Sammeln, Dokumentieren und Erforschen von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Herkunft und Identität,
  • Förderung der kulturellen Integration sowie
  • Vermittlung von Wissen.

 

Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger sollen mit allen in ihrem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten. Dies sind beispielsweise der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V., kirchliche Stellen, Schulen aller Art, Fachstellen und Vereinigungen des Naturschutzes, wissenschaftliche Institutionen, Archive, Museen und Sammlungen, bürgerschaftliche Vereinigungen und Initiativen, lokale und regionale Heimatverbände und Geschichtsvereine.

 

 

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/2 - Hochbau Verwaltung und Bauordnung

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

Tel.: 09861 404 - 0
Fax.: 09861 404 - 109
E-Mail: stadtbauamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation