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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
330
Fax.: 09861
404 -
309
E-Mail:
kaemmerei@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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