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Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet V/6 - Musikschule
Kirchplatz 12
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
936610 -
Fax.: 09861
875883 -
E-Mail:
musikschule@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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