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Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Beschreibung

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet V/6 - Musikschule

Kirchplatz 12
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:


91535 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 936610 -
Fax.: 09861 875883 -
E-Mail: musikschule@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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