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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/5 - Schulen, Sport
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 09861
404 -
350
Fax.: 09861
404 -
309
E-Mail:
schulverwaltung@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
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